pilates-AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Tatjana Kukoč • Bei der Johanniskirche 10 • 22767 Hamburg • 040-3173858 • www.tatjanakukoc.com/pilates/ • pilates@tatjanakukoc.com

An den Einzelstunden/ Gruppenstunden/ Workshops die Tatjana Kukoč anbietet kann jeder teilnehmen, der das 18. Lebensjahr überschritten hat, der sich angemeldet hat, und der die Kursgebühr entrichtet hat, sofern aus ärztlicher Sicht keine Bedenken bestehen.

Der/die Teilnehmer*in der Präsenz (oder Online) Trainingsstunde oder des Workshops willigt ein, eigenverantwortlich an dem Training teilzunehmen, erklärt verbindlich, hierzu gesundheitlich und körperlich in der Lage zu sein und die Trainerin von etwaigen Vorerkrankungen und körperlichen Einschränkungen vor der Kursstunde in Kenntnis zu setzen. T. Kukoč behält sich vor, gegebenenfalls ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen vorlegen zu lassen.

Die Anmeldung für Präsenztraining oder Onlinetraining erfolgt schriftlich per mail (pilates@tatjanakukoc.com) und somit kommt ein Vertrag zustande, der zur Zahlung der gebuchten 1er-/ Mehrfachkarte für Einzel- oder Gruppentraining, der Kursgebühr bei Blockkursen/ Workshops, verpflichtet.
Die Zahlung ist spätestens nach der (ersten) Stunde fällig und via Überweisung zu begleichen.

Die Einzelkarte („drop-in“) berechtigt zur einmaligen Teilnahme für den gebuchten Termin/ Kursstunde. Die 10er Karte gilt ab dem ersten Trainingstermin für aktuell 3 Monate.

Absagen: Der gebuchte Trainingstermin muss spätestens bis 24 Stunden vor dem Stundenbeginn per mail (oder telefonisch/mündlich) abgesagt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Absage kostenfrei, danach wird der volle Betrag der Leistung berechnet. Bei Sonderveranstaltungen wie Workshops sind die jeweiligen Absagekonditionen zu beachten!

Krankheitsbedingte Ausfallzeiten: Bei Schwangerschaft sowie krankheitsbedingten Ausfällen, kann gegen Vorlage eines Attestes zu Beginn der Ausfallzeit (spät. 1 Woche später im Falle einer Schwangerschaft, ansonsten direkt) die Gültigkeitsdauer der Karte angepasst werden. Dafür wird die entsprechende Ausfallzeit der Gültigkeit zugerechnet. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt beiden Parteien unbenommen.

Kursausfall: Trainingseinheiten, die aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Krankheit von Trainerin, technischer Defekt, etc.) ausfallen müssen, werden Teilnehmern, die auf Basis einer 10er-Karte trainieren, nicht berechnet. Trainingseinheiten können aufgrund von wenigen Anmeldungen (weniger als 3 Teilnehmer) auch kurzfristig abgesagt werden. Die gebuchte Stunde wird in dem Fall nicht berechnet.
Tatjana Kukoč ist berechtigt, Ersatztermine/Ersatzkursleiter anzubieten bzw. einzusetzen.

Der/die Teilnehmer*in achtet im eigenen Interesse und unter Rücksicht gegenüber anderer Teilnehmer sowie der Trainerin auf Hygiene und rechtzeitiges Erscheinen.
Dies gilt vor allem seit den Zusatzregelungen bezüglich Corona und erfordert verantwortliches Handeln von Jeder/Jedem Einzelnen.

Gerät ein Teilnehmer in Zahlungsverzug, ist Tatjana Kukoč berechtigt, die ihm obliegende Leistung zu verweigern und gegenüber dem Teilnehmer die fristlose Kündigung auszusprechen. Unberührt von der Kündigung bleibt die Zahlungspflicht des Teilnehmers für die vereinbarte Vertragslaufzeit.

 

Der/ die Teilnehmer*in ist über die Anforderungen, die das Trainingsprogramm an den Teilnehmer stellt umfangreich informiert worden. Der Teilnehmer trainiert auf eigene Gefahr und trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen. Eine Haftung für Schäden, die der Teilnehmer vor, während und nach der Teilnahme an einem Kurs erleidet wird ausgeschlossen. Der Teilnehmer stellt die Trainerin von allen Haftungsschäden frei.

Für mitgebrachte Kleidung, persönliche Gegenstände, Wertsachen, Bargeld, Kreditkarten etc. wird keine Haftung übernommen. Sachbeschädigungen gehen zu Lasten des Verursachers.
Für Brillenträger: Soweit es möglich ist, Brillen bitte vor dem Training ablegen.

Salvatorische Klausel: Sollte eine Klausel dieser Vereinbarung unwirksam oder nichtig sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln davon unberührt. Es ist vereinbart, für die unwirksame oder nichtige Klausel eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende Klausel aufzunehmen.